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Mediothek

Mediothek des Evangelischen Kirchenkreisverbandes Schlesische Oberlausitz

Unsere Mediothek möchte Sie in Ihrer Arbeit in der Schule oder der Gemeinde unterstützen.

Mit ihrem religions- und gemeindepädagogischen Schwerpunkt bietet sie eine breite Auswahl an Medien und Büchern. Außer den wichtigsten theologischen Grundlagenwerken, vor allem Lexika, finden Sie in unserem Bestand eine Auswahl von Unterrichtsentwürfen, spezifiziert nach Schularten und Altersstufen.
Ein repräsentatives Sortiment an AV-Medien (z.B. Diaserien, Tonbilder, Videos) berücksichtigt die ganze Breite der in den Lehrplänen von Religionsunterricht und Christenlehre vorgesehenen Themen.

Unser Katalog erschließt das Medienangebot in beschreibenden Texten und über einen ausführlichen Index. Das Angebot reicht von der Sachgruppe "Abendmahl" bis zu Einträgen unter "zwischenmenschliche Beziehungen".

Die Medien lassen sich auch Online in unserer Datenbank recherieren.

Neben technischen Geräten, wie Videorecorder, Overheadprojektor, Leinwand, können Sie bei uns auch einen "Ostergarten", einen Medienkoffer zum Thema "Judentum" oder eine pentatonisch gestimmte steel-drum entleihen.

Unsere Öffnungszeiten für Sie:

Montag 9:30
- 12:30
Uhr 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag  
 
12:30 - 17:30 Uhr
Mittwoch 9:30
- 12:30
Uhr 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 9:30
- 12:30
Uhr 14:00 - 15:30 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Abholung und Rückgabe der Medien nach vorheriger Vereinbarung auch an der Pforte des Hauses möglich.

Nutzungs- und Gebührenordnung der Mediothek der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz

1. Nutzung der Mediothek

1.1 Alle Medien werden nur zur nichtgewerblichen Nutzung verliehen.
1.2 Voraussetzung für die Nutzung der Mediothek ist der Besitz einer Kundenkarte. Die Kundenkarte kann von natürlichen und juristischen Personen erworben werden. Die Kundenkarte ist nicht übertragbar.
1.3 Für die Kundenkarte wird ein jährlicher Betrag von 7,50 Euro erhoben. Die Kundenkarte ist kostenlos für die Kirchengemeinden und Kirchenkreise der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz und deren Mitarbeiter.
1.4 In Ausnahmefällen ist die Nutzung der Mediothek ohne gültige Kundenkarte für eine Pauschalgebühr von 2,50 Euro je Nutzung möglich.

2. Bestellung / Ausleihzeit

2.1 Bestellungen werden persönlich, schriftlich oder telefonisch angenommen. Es sind anzugeben:
Kundennummer, Name, Anschrift, Verleihnummer und Titel der gewünschten Medien sowie erster und letzter Einsatztag.
2.2 Die Ausleihzeit ist so kurz wie möglich zu halten und richtet sich verbindlich nach dem vereinbarten Termin. Eine Verlängerung des vereinbarten Termins ist nur nach rechtzeitiger Rücksprache mit den Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern der Mediothek möglich, da erst geprüft werden muß, ob die Medien bereits anderweitig vorbestellt sind.
Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Rückgabetermins mahnt die Mediothek die Rückgabe sofort an und berechnet pro Tag und Titel der Entleiherin / dem Entleiher eine Säumnisgebühr in Höhe von 2,00 Euro vom Tag der vereinbarten Rückgabe an. Außerdem wird die Entleiherin / der Entleiher für die Schadensersatzansprüche der Nachentleiherin / des Nachentleihers voll verantwortlich gemacht.
Bei Nichtbegleichung einer fälligen Zahlung ist die Mediothek berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 v.H. zu berechnen.

3. Abholung / Versand

3.1 Die Ausgabe von Medien erfolgt grundsätzlich während der Öffnungszeiten, in Ausnahmefällen ist die Abholung der Medien nach Vereinbarung mit den Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern der Mediothek auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
3.2 Bei Übernahme ist die Vollständigkeit der auf dem Lieferschein angegebenen Medien sofort zu überprüfen. Differenzen sind unverzüglich anzuzeigen.
3.3 Bei Lieferbehinderung durch höhere Gewalt, verzögerte Postbeförderung und unpünktliche Rückgabe durch Vorentleiherinnen / Vorentleiher übernimmt die Mediothek keine Haftung für eine pünktliche Bereitstellung bestellter Medien.
3.4 Der Postversand von Medien erfolgt unfrei.

4. Rückgabe / Rücksendung

4.1 Die Rückgabe der Medien erfolgt grundsätzlich während der Öffnungszeiten. In Ausnahmefällen kann eine Rückgabe der Medien nach Vereinbarung mit den Mitareiterinnen / Mitarbeitern der Mediothek auch außerhalb der Öffnungszeiten, aber nur durch persönliche Übergabe im Haus erfolgen.
4.2 Die Medien sind in ordnungsgemäßem Zustand in der Originalverpackung zum vereinbarten Termin zurückzugeben. Videofilme und Tonkassetten sind vor der Rückgabe zurückzuspulen.
4.3 Eine unvollständige Medienrückgabe / Rücksendung wird als Terminüberschreitung gewertet. Es wird wie in 2.2 verfahren, bis das Material wieder vollständig ist.
4.4 Die Rücksendung der Medien muß frei erfolgen. Unzureichend frankierte Rücksendungen werden in Rechnung gestellt.

5. Gebühren für Sondernutzung

5.1 Für Kosten, die bei Inanspruchnahme der Fernleihe von Printmedien entstehen, kommt der Entleiher in vollem Umfang auf.
5.2 Für die Nutzung von technischen Geräten wird eine Gebühr von 2,50 Euro je Gerät und Woche erhoben.
5.3 Medienpakete mit hohem Wert werden je nach Wert gesondert berechnet.
5.4 Für die Nutzung von Noten und Bachkantaten in der Hochschule für Kirchenmusik gilt eine gesonderte Gebührenordnung.

6. Haftung / Schadensersatz

Wer in Textheften oder Büchern Eintragungen vornimmt, Seiten heraustrennt oder einen sonstigen Schaden an Medien und Geräten verursacht, trägt die Kosten der Ersatzbeschaffung (Bei Dia- und Tonbildreihen kann es sich u.U. um den Neupreis der ganzen Serie handeln!).
Das gleiche gilt bei Verlust von Medien und Geräten.
In jedem Fall ist der entstandene Schaden der Mediothek unverzüglich formlos zu melden.

7. Urheberrecht

7.1 Alle Rechte an AV-Medien und Printmedien verbleiben bei der Mediothek. Das Aufführungsrecht gilt nur für die jeweilige Entleiherin / den jeweiligen Entleiher und darf nicht auf Dritte übertragen werden.
7.2 Das Kopieren von AV-Medien ist aus urheberrechtlichen Gründen in keinem Fall gestattet (Bei Zuwiderhandlungen muß mit gerichtlichen Schritten Dritter gerechnet werden!).

8. Verlust der Nutzungsberechtigung

8.1 Die Nichtbegleichung einer fälligen Rechnung führt unbeschadet weitergehender Ersatzansprüche zum Verlust der Nutzungsberechtigung.
8.2 Verstöße gegen die Nutzungs- und Gebührenordnung sowie gegen das Hausrecht können zum Ausschluß von der Nutzung der Mediothek führen. Dies gilt insbesondere bei wiederholter unpünktlicher Rückgabe, fahrlässiger Beschädigung sowie dem Anfertigen von Raubkopien.

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Losung
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Gott ist unsre Zuversicht und Stärke, eine Hilfe in den großen Nöten, die uns getroffen haben. Darum fürchten wir uns nicht.
Psalm 46,2-3
Lehrtext
Der Engel sprach zu Josef im Traum: Steh auf, nimm das Kindlein und seine Mutter mit dir und zieh hin in das Land Israel; sie sind gestorben, die dem Kindlein nach dem Leben getrachtet haben.
Matthäus 2,20
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