Mediothek
Mediothek des Evangelischen Kirchenkreisverbandes Schlesische Oberlausitz

Unsere Mediothek möchte Sie in Ihrer Arbeit in der Schule oder der Gemeinde unterstützen.
Mit ihrem religions- und
gemeindepädagogischen Schwerpunkt bietet sie eine breite
Auswahl an Medien und Büchern. Außer den wichtigsten
theologischen Grundlagenwerken, vor allem Lexika, finden Sie in
unserem Bestand eine Auswahl von Unterrichtsentwürfen,
spezifiziert nach Schularten und Altersstufen.
Ein repräsentatives Sortiment an AV-Medien (z.B. Diaserien,
Tonbilder, Videos) berücksichtigt die ganze Breite der in den
Lehrplänen von Religionsunterricht und Christenlehre
vorgesehenen Themen.
Eine Besonderheit unserer Mediothek ist die Möglichkeit, Chorsätze und Orchestermaterial von Bachkantaten zu entleihen. Siehe auch: Bachkantaten - Nutzungsordnung, Entgeltordnung.
Unser Katalog erschließt das Medienangebot in beschreibenden Texten und über einen ausführlichen Index. Das Angebot reicht von der Sachgruppe "Abendmahl" bis zu Einträgen unter "zwischenmenschliche Beziehungen".
Die Medien lassen sich auch Online in unserer Datenbank recherieren.
Neben technischen Geräten, wie Videorecorder, Overheadprojektor, Leinwand, können Sie bei uns auch einen "Ostergarten", einen Medienkoffer zum Thema "Judentum" oder eine pentatonisch gestimmte steel-drum entleihen.
Unsere Öffnungszeiten für Sie:
| Montag | 9:30 |
- | 12:30 |
Uhr | 14:00 | - | 15:30 | Uhr |
| Dienstag |
|
|
12:30 | - | 17:30 | Uhr | ||
| Mittwoch | 9:30 |
- | 12:30 |
Uhr | 14:00 | - | 15:30 | Uhr |
| Donnerstag | 9:30 |
- | 12:30 |
Uhr | 14:00 | - | 15:30 | Uhr |
Außerhalb der Öffnungszeiten können die Medien im Haus abgegeben bzw. nach Vereinbarung auch dort abgeholt werden.
Schließzeiten Mediothek 2010
Die Mediothek des Evangelischen Kirchenkreisverbandes Schlesische Oberlausitz bleibt an folgenden Tagen geschlossen:
15.02. - 19.02.2010
14.05.2010
15.07. - 30.07.2010
04.10. - 08.10.2010
23.12. - 31.12.2010
Außerhalb dieser Schließzeiten gelten die regulären Öffnungszeiten
Nutzungsordnung der Mediothek
Die Mediothek des Kirchenkreisverbandes Schlesische Oberlausitz stellt im Rahmen des kirchlichen Auftrags Printmedien, AV-Medien und Vorführtechnik zur Verfügung.
Für die Nutzung gelten folgende Bedingungen:
Nutzerkreis, Begrenzung der Benutzung
- Die AV-Medien werden nur für den nichtgewerblichen Einsatz verliehen und dürfen öffentlich aufgeführt werden. Die kommerzielle Nutzung ist aus lizenzrechtlichen Gründen nicht gestattet.
- Der Verleih von Print- und AV-Medien ist in der Regel kostenlos. Für die Miete technischer Geräte wird ein Nutzungsentgelt entsprechend Entgeltordnung erhoben.
- Voraussetzung für die Nutzung der Mediothek ist die Anmeldung und eine gültige Kundenkarte, die von natürlichen Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr entsprechend der Entgeltordnung erworben werden kann. Die Kundenkarte ist 12 Monate gültig und nicht übertragbar. Für die Kirchengemeinden und Einrichtungen des Kirchenkreisverbandes, deren Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen und Religionspädagogen / Religionspädagoginnen ist die Kundenkarte kostenlos. In Ausnahmefällen ist eine Nutzung der Mediothek für eine Pauschalbetrag entsprechend Entgeltordnung möglich.
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen ein schriftliche Erklärung ihres gesetzlichen Vertreters vorlegen, nach der dieser mit der Anmeldung einverstanden ist, die Verleihbedingungen anerkennt und die Haftung übernimmt.
- Mit der Anmeldung erteilt der Nutzer / die Nutzerin die Einwilligung, Angaben zu seiner Person elektronisch zu speichern. Im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden die persönlichen Daten nur insoweit erhoben, gespeichert, verändert und genutzt, als es zur Aufgabenerfüllung der Mediothek erforderlich ist. Jeder Wohnungswechsel, jede Namensänderung sowie Änderungen, soweit sie die Voraussetzungen für den Erwerb der Kundenkarte betreffen, sind der Mediothek unverzüglich mitzuteilen.
- Bestellungen werden persönlich, telefonisch oder per Fax angenommen. Dabei sind Kundennummer, Name, Anschrift, Titel oder Verleihnummer der gewünschten Medien sowie erster und letzter Einsatztag anzugeben.
- Mit Auslösen der Bestellung kommt ein Nutzungs- bzw. Mietvertrag zustande, mit dem auch die Pflicht zur Entgeltzahlung für die Anmietung kostenpflichtiger Medien und Geräte entsteht.
- Mit Auslösen der Bestellung erkennt der Nutzer / die Nutzerin die Nutzungsordnung der Mediothek an.
- Die bei Bestellung vereinbarte Nutzungszeit ist verbindlich und beträgt in der Regel für AV-Medien 14 Tage, für Printmedien 28 Tage und für technische Geräte 7 Tage. Eine Verlängerung ist nur nach vorheriger Rücksprache mit der Mediothek möglich und soweit keine Vorbestellung für die entsprechenden Medien bzw. Geräte vorliegen.
- Bei starker Nachfrage kann die Leihfrist für bestimmte Medien und Geräte durch die Mediothek verkürzt bzw. die Anzahl der zu entleihenden Medien beschränkt werden.
- Bei nicht genehmigter Überschreitung des vereinbarten Rückgabetermins erfolgt die Berechnung von Verzugskosten entsprechend Entgeltordnung. Die Mediothek mahnt nach Terminüberschreitung zunächst die Rückgabe der Medien an. Dafür entstehen Mahnkosten entsprechend der Entgeltordnung. Kommt der Nutzer / die Nutzerin hierauf der Rückgabe nicht nach, erfolgt die Berechnung der Verzugskosten entsprechend Entgeltordnung vom vereinbarten Tag der Rückgabe an.
- Darüber hinaus wird der Nutzer / die Nutzerin für alle daraus entstandenen Schäden, auch für die Schadensersatzansprüche von Nachnutzern, haftbar gemacht.
- Bei nachweislich unverschuldeten Terminüberschreitungen ist das Mediothekspersonal berechtigt, die entstandenen Kosten zu erlassen.
- Die Ausgabe von Medien und Geräten erfolgt grundsätzlich während der Öffnungszeiten; in Ausnahmefällen ist die Abholung nach Vereinbarung mit dem Mediothekspersonal auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
- Bei Übernahme ist die Vollständigkeit der auf dem Lieferschein angegebenen Medien und Geräte zu prüfen. Differenzen sind der Mediothek unverzüglich anzuzeigen.
- Bei Lieferbehinderung durch höhere Gewalt, verzögerte Postbeförderung und unpünktliche Rückgabe durch Vornutzer / Vornutzerinnen übernimmt die Mediothek keine Haftung für eine pünktliche Bereitstellung bestellter Medien und Geräte.
- Der Postversand von Medien erfolgt frei.
- Technische Geräte sind vom Postversand ausgeschlossen.
- Die Rücknahme von Medien und Geräten erfolgt grundsätzlich während der Öffnungszeiten; in Ausnahmefällen kann die Rückgabe nach Vereinbarung mit dem Mediothekspersonal auch außerhalb der Öffnungszeiten erfolgen.
- Die Medien sind in ordnungsgemäßen Zustand in der Originalverpackung zum vereinbarten Termin zurückzugeben. Videofilme und Tonkassetten sind vor der Rückgabe zurückzuspulen.
- Eine unvollständige Medienrückgabe / Rücksendung wird als Terminüberschreitung gewertet.
- Die Nutzer sind zur pfleglichen Behandlung und zum sachgemäßen Umgang mit dem entliehen oder gemieteten Material verpflichtet.
- Beschädigungen, die während des Transportes und Einsatzes entstehen sowie der Verlust von Medien oder Geräten sind der Mediothek unverzüglich anzuzeigen.
- Die Kosten für die Beseitigung der Schäden – soweit sie über den normalen Verschleiß hinausgehen - und Ersatzbeschaffungen werden dem Nutzer / der Nutzerin in entsprechend Entgeltordnung in Rechnung gestellt.
- Wer in Textheften und Büchern Eintragungen vornimmt, Seiten heraustrennt oder sonstige Schäden verursacht, trägt die Kosten für deren Ersatzbeschaffung.
- Für geeignete Anschlussmöglichkeiten eigener Geräte im Zusammenhang mit Ausleihgeräten der Mediothek hat der Nutzer / die Nutzerin selbst zu sorgen. Für Schäden, die durch einen Anschluss an eigenen Geräte des Nutzers / der Nutzerin entstehen, übernimmt die Mediothek keine Haftung.
- Für Schäden, die durch Missbrauch der Kundenkarte entstehen, haftet der eingetragene Besitzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter.
- Alle Rechte an AV-Medien und Printmedien verbleiben bei der Mediothek. Das Aufführungsrecht gilt nur für den jeweiligen Nutzer / die jeweilige Nutzerin und darf nicht auf Dritte übertragen werden.
- Eventuell für den Einsatz von entliehenen Medien anfallende GEMA-Gebühren sind vom Nutzer / von der Nutzerin mit der GEMA abzurechnen.
- Das Kopieren und Duplizieren entliehener Medien ist gemäß § 96 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet und kann gemäß § 106ff des Urheberrechtsgesetzes mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belegt werden. Öffentliche, theatermäßige Werbung ist unzulässig.
- Die Nichtbegleichung einer fälligen Rechnung kann unbeschadet weitergehender Ersatzansprüche zum Verlust der Nutzungsberechtigung führen.
- Verstöße gegen die Nutzungsordnung sowie das Hausrecht können zum Ausschluss von der Nutzung der Mediothek führen. Das gilt insbesondere bei wiederholter unpünktlicher Rückgabe, fahrlässiger Beschädigung sowie dem Anfertigen von Raubkopien.
- Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Görlitz.
- Sollte eine Bestimmung in dieser Nutzungsordnung ungültig werden, werden alle weiteren Bestimmungen davon nicht berührt
- Die Nutzungsordnung tritt am 12.01.2009 in Kraft.
- Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung der Mediothek in Kraft.
Entgeltordnung der Mediothek
Jahresentgelt: 10,00 EUR
Pauschalentgelt für einmalige Nutzung: 2,50 EUR
Nutzungsentgelt je 7 Tage:
- für Diaprojektor, DVD- und Videoabspielgerät, Overheadprojektor, Mobile Lautsprecheranlage, CD- und Kassettenabspielgerät, Stativ-Leinwand 200x200: 4,00 EUR
- Epidiaskop, Leinwände 125x125 / 150x150: 2,50 EUR
- Steel-Drum: 5,00 EUR
Verzugsentgelt je Tag und Medieneinheit: 2,00 EUR
Mahnung: 5,00 EUR
Beschädigung/Verlust – Auslagenersatz
- bei Schäden an Medien, die eine Nutzung nicht mehr zulassen: Wiederbeschaffungswert + 2,50 EUR Einarbeitung
- kleinere Schäden an Medien wie Flecke oder Risse: 1,00 EUR
- Schäden oder Verlust von CD- , DVD- und Videohüllen: 0,80 EUR + 2,50 EUR Einarbeitung
- Verlust von Medien: Wiederbeschaffungswert + 2,50 EUR Einarbeitung
Anfertigen von Kopien
- A4 - Format je Kopie: 0,10 EUR
- A3 - Format je Kopie: 0,20 EUR
