Familienforschung
Kirchenbücher, Archive, Benutzungsregeln, Datenbank
Die Kirchenbücher der Kirchengemeinden des Evangelischen Kirchenkreisverbandes Schlesische Oberlausitz befinden sich in den zuständigen Pfarrämtern.
Im Archiv des Evangelischen Kirchenkreisverbandes Schlesische Oberlausitz befinden sich Kirchenbücher einiger Kirchengemeinden der ehemaligen Kirchenprovinz Schlesien und von Kirchengemeinden, die ihre Archivalien dem Archiv übereigneten.
Alle bei uns verwahrten Kirchenbücher wurden mikroverfilmt. Die Mikrofiches, die nach den Benutzungsbestimmungen zur allgemeinen Benutzung freigegeben sind, stehen den Benutzern zur familiengeschichtlichen oder sonstigen Forschung zur Verfügung. Die Originale werden, um sie zu schützen, nicht mehr vorgelegt.
Suche in dem: Verzeichnis der Kirchenbücher (Datenbank)
Schlesische Kirchenbücher
Wir sehen und sahen es als unsere Aufgabe an, den Verbleib bzw. Erhalt der schlesischen evangelischen Kirchenbücher zu ermitteln. Die Ergebnisse dieser Arbeit haben wir in einer Kartei gesammelt. Diese umfasst zur Zeit Informationen zu ca. 200 von ehemals ca. 800 Kirchengemeinden der Kirchenprovinz Schlesien.
Bitte beachten Sie, dass die einzelnen (z.B. Geburts-) Orte nicht gleichzeitig Evangelische Kirchengemeinde sind oder waren. Es muss zuerst die Zugehörigkeit des Ortes zu einer Kirchengemeinde ermittelt werden. Dabei helfen wir Ihnen gerne. Eine Übersichtskarte der Kirchenprovinz Schlesien ist hier zu finden.
Für Personen, die aus schlesischen Orten der ehemaligen deutschen Ostgebiete stammen, deren Kirchenbücher bei uns verwahrt werden und die ihre Personenstandsunterlagen verloren haben, dürfen wir Ersatzurkunden als Nachweise für standesamtliche Unterlagen ausstellen.
Weitere Archive, die schlesische evangelische Kirchenbücher verwahren:
Archiwum Panstwowe we Wroclawiu
ul. Pomorska 2
PL 50-215 Wroclaw
Internet: www.ap.wroc.pl
Bestände dort u.a.:
- Evangelisches Konsistorium für die Provinz Schlesien in Breslau
1614 - 1845
26149 Archiveinheiten - Deposita des Zentralarchivs der Evangelischen Kirche in Breslau
1544 - 1944
200 Archiveinheiten - Evangelische Kirchenbuchstelle in Breslau
1569 - 1945 , 1948
1466 Archiveinheiten
Evangelisches Zentralarchiv in Berlin (EZA)
Evangelisches Zentralarchiv in Berlin
Bethaniendamm 29
10997 Berlin
Telefon: 030 / 22 50 45-0
Email: archiv@ezab.de
Internet: www.ezab.de
Andere Personenstandsunterlagen
Standesamtsunterlagen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten
Standesamt I in Berlin
Rückerstraße 9
D-10119 Berlin
Telefon: 030 / 902 70
Katholische Kirchenbücher aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten
Bischöfliches Zentralarchiv
St.-Petersweg 11-13
D-93047 Regensburg
Telefon: 0941 / 597-2520 Fax: 0941 / 597-2521
Öffnungszeiten: Mo-Mi 9-12, 13-17 h, Do 9-18 h (durchgehend), Fr 9-12
In der Karwoche, in der letzten Juliwoche und zwischen 24.12. und 06.01 bleibt das Archiv geschlossen!
Anmeldung erforderlich!
Email: archiv@bistum-regensburg.de
Internet: www.bistum-regensburg.de
Adressen für Familienforscher
Archiv Stadt und Kreis Lauban
Archiv Stadt und Kreis Lauban
Kiefelhorn 13
D-38154 Königslutter
Telefon: 05353 / 4000 Fax: 8272
Internet: www.archiv-lauban.de
Benutzungsregeln
1. Persönliche Benutzung
Die Benutzung erfolgt durch persönliche Einsichtnahme vor Ort. Der Termin dazu ist schriftlich oder telefonisch mit uns zu vereinbaren (Benutzungsantrag). Eine Versendung von Kirchenbüchern ist grundsätzlich nicht möglich.
2. Auskünfte
Falls die persönliche Einsichtnahme nicht möglich ist, können auch Auskünfte aus Kirchenbüchern gegeben werden. Private Familienforschung können wir
jedoch nur in beschränktem Umfang durchführen. Für die Recherche benötigen wir die Namen und Lebensdaten sowie unbedingt den genauen Geburts- oder Wohnort der gesuchten Person. Die Auskunftserteilung
erfolgt immer schriftlich; telefonische Auskünfte sind nicht möglich.
Bei jeder Anfrage ist unbedingt die vollständige postalische Adresse anzugeben (möglichst mit Telefonnummer, Faxnummer, Emailadresse für Rückfragen); sonst ist eine schriftliche Beantwortung nicht möglich!
3. Gebühren
Die Benutzung der Archivalien ist gebührenpflichtig. Besonders schriftliche Anfragen, deren Bearbeitung einen erheblichen Zeitaufwand erfordern, weil keine konkreten Daten vorliegen,
können mit einigem Kostenaufwand verbunden sein. Auskünfte über die ungefähre Gebührenhöhe können nach Eingang der Anfrage erteilt werden.
Um die Bearbeitung einer Anfrage betreffend eigener Urkunden (z.B. Taufurkunde, Konfirmation) durchführen zu können, ist uns eine Kopie des Personalausweises vorzulegen. Dies ist als Nachweis des berechtigten Interesses nötig, da diese Angaben dem Datenschutz unterliegen.
Schutzfristen
Die Benutzung der Kirchenbücher richtet sich nach dem "Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut" der Evangelischen Kirche der Union vom 6. Mai 2000 (Amtsblatt der EKsOL 2/2002) und der "Benutzungsordnung für kirchliche Archive" vom 22. April 2002 (Amtsblatt der EKsOL 2/2002). Kirchenbücher unterliegen besonderen Schutzfristen, die für personenbezogenes Schriftgut im Gesetz festlegt sind.
Es gelten folgende Schutzfristen:
| Taufbücher | 90 Jahre (z. Zt. bis zum 31.12.1914) |
| Bestattungsbücher: | 10 Jahre |
| Traubücher: | 70 Jahre (z. Zt. bis zum 31.12.1934) |
| Konfirmandenregister: | 75 Jahre (z. Zt. bis zum 31.12.1929) |
Diese Kirchenbücher sind von der Benutzung ausgeschlossen.
Kirchenbücher und Mikrofiches für die Zeit nach dem 01.10.1874 können nicht vorgelegt werden. Sie dienen allein der Ermittlung kirchlicher Amtshandlungen (Taufe, Trauung, Bestattung).
Zur Erbenermittlung in gesperrten Kirchenbüchern muss die Bestallung des Amtsgerichts vorliegen oder die Vollmacht aller direkten Nachkommen.
Für Personendaten aus der Zeit nach dem 1. Oktober 1874 wenden Sie sich bitte an die örtlichen Standesämter, da die Kirchenbücher nach dem Inkrafttreten des preußischen Personenstandsgesetzes nur zur Ermittlung der kirchlichen Amtshandlungen zu benutzen sind. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die entsprechenden standesamtlichen Unterlagen nachweislich vernichtet oder verschollen sind.
